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   BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 52/72   

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https://dejure.org/1973,656
BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 52/72 (https://dejure.org/1973,656)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1973 - VIII ZR 52/72 (https://dejure.org/1973,656)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1973 - VIII ZR 52/72 (https://dejure.org/1973,656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rangverhältnis zwischen einem Absonderungsrecht auf Grund Sicherungseigentums und einem Absonderungsrecht aus einer Grundschuld an demselben Gegenstand - Haftungsbefreiung von Zubehörstücken ohne Veräußerung - Stilllegung eines Betriebes durch den Konkursverwalter als ...

  • archive.org

    KO § 4; BGB § 1121

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 267
  • NJW 1973, 1611 (Ls.)
  • NJW 1973, 997
  • MDR 1973, 667
  • DNotZ 1973, 596
  • DB 1973, 2037
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1971 - V ZR 54/69

    Enthaftung von Zubehör bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 52/72
    Denn die Stillegung eines Betriebes durch den Konkursverwalter, der Inventar und Grundstück getrennt verwerten will, ist, wie der Bundesgerichtshof schon in BGHZ 56, 298 entschieden hat, nicht eine Aufhebung der Zubehöreigenschaft "innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft" im Sinne des § 1122 Abs. 2 BGB.
  • RG, 17.06.1908 - V 629/07

    Zubehör im Konkurse.

    Auszug aus BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 52/72
    Demgegenüber steht die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und durchweg auch der Oberlandesgerichte (RGZ 69, 85; JW 1908, 561; LZ 1912 Spalte 696, 1915 Spalte 707; HRR 1936 Nr. 669; OLGE 37, 212; SeuffArch 63 Nr. 194; 64 Nr. 233), die im Falle der Veräußerung von Zubehör durch den Konkursverwalter den Erlös dem Grundpfandgläubiger zuspricht.
  • BGH, 06.12.2017 - XII ZR 95/16

    Vermieterpfandrecht: Fahrzeug des Mieters als von dem Pfandrecht umfasster

    Beide müssen dergestalt miteinander zusammenhängen, dass die Entfernung wegen der und zur Verwirklichung der Veräußerung geschieht (BGHZ 60, 267, 268; RGZ 144, 152, 154 f.; MünchKommBGB/Lieder 7. Aufl. § 1121 Rn. 19).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht,

    Wird die Grundpfandhaftung von Zubehörstücken durch deren Verschlechterung oder Veräußerung und Entfernung rechtswidrig und schuldhaft erschwert oder vereitelt, so stehen dem Grundpfandgläubiger Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 und § 823 Abs. 2 i.V.m, §§ 1135, 1133-1134 BGB zu (vgl. BGHZ 60, 267, 273 [BGH 21.03.1973 - VIII ZR 52/72]; 65, 211, 212 f [BGH 28.10.1975 - VI ZR 24/74]; RGZ 69, 85, 91; 73, 333, 335; RG WarnRspr 1917 Nr. 17; Staudinger/Scherübl § 1121 Rdn. 24, § 1133 Rdn. 2, § 1134 Rdn. 3 und 17, § 1135 Rdn. 10; BGB-RGRK (Mattern) § 1121 Rdn. 5); in diesem Zusammenhang ist auch § 830 BGB anwendbar (RG WarnRspr 1917 Nr. 17; Staudinger/Scherübl § 1134 Rdn. 17).
  • BGH, 02.11.1982 - VI ZR 131/81

    Kraftfahrzeugpark - § 97 BGB, Kraftfahrzeugpark ist nicht Zubehör des

    a) Zutreffend sieht das BerGer. allerdings in § 1135 BGB i. V. mit § 823 II BGB und in der Abtretung seitens der beiden Grundpfandgläubiger der Niederlassungen in H. und B. der Gemeinschuldnerin an den Kl. die rechtliche Grundlage für den im Vorprozeß erhobenen Anspruch; denn § 1135 BGB (hier i. V. mit § 1192 BGB) ist ein Schutzgesetz i. S. des § 823 II BGB (RG, JW 1909, 416; 1936, 3234; vgl. auch BGHZ 60, 267 (273) = NJW 1973, 997; RG, Warn 1910, Nr. 281 a. E., im Verhältnis des Grundpfandgläubigers zum Eigentümer), so daß die Grundpfandgläubiger wegen des Verkaufs der Kraftfahrzeuge abtretungsfähige Schadensersatzansprüche gegen die B-Bank hätten haben können, falls diese Fahrzeuge Zubehör der jeweiligen Grundstücke gewesen wären.
  • BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91

    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

    Ist dies der Fall, fehlt auch die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß; denn dann hatte der Beklagte keinen Anlaß, die Klägerin über seinen Entschluß zur gesonderten Verwertung, der - wovon das Berufungsgericht zu Recht ausgeht - eine bestehende Zubehöreigenschaft beendet hätte (BGHZ 60, 267, 269) [BGH 21.03.1973 - VIII ZR 52/72], aufzuklären.
  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 13 U 833/02

    Ansprüche des Grundschuldgläubigers bei Veräußerung von Zubehör durch den

    Eine Veräußerung von Zubehör durch den Insolvenzverwalter - wie hier - im Rahmen seiner Verwertungspflicht nach endgültiger Betriebsstilllegung erfolgt nicht innerhalb der Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft, weil der Verwalter durch die Verwertung von Inventar eines stillgelegten Betriebs nicht diesen bewirtschaftet, sondern ihn verwertet (BGH NJW 1971, 1701, 1702; BGHZ 60, 267, 269, 273 f.; Eickmann, in: MüKo, BGB , 3. Aufl., § 1135 Rn. 11; Mattern, a.a.O., § 1121 Rn. 12; Soergel/Konzen, BGB , 12. Aufl., § 1122 , Anm. 3).

    Dabei ist klarzustellen, dass die Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft nicht identisch sind mit denen einer ordnungsgemäßen Insolvenzabwicklung (BGHZ 60, 267, 273).

    Weil die Beklagte durch die Veräußerung und Entfernung der Betriebs- und Geschäftsaustattung der Insolvenzschuldnerin, die unstreitig dem Haftungsverband der Grundschuld der Klägerin unterfiel, unbefugt und schuldhaft die Grundpfandhaftung und den damit verbundenen Anspruch auf abgesonderte Befriedigung nach § 49 InsO beeinträchtigt hat, steht ihr ein Schadenersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB und §§ 823 Abs. 2, 1134, 1135 BGB in Höhe des erzielten Erlöses zu (BGHZ 60, 267, 273, BGHZ 92, 280, 292).

  • BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 334/79

    Erstreckung einer Grundschuld auf einen Fuhrpark als Grundstückszubehör -

    In dem Einverständnis mit der Veräußerung des Fuhrparks war kein Verzicht der Klägerin auf ihr Absonderungsrecht zu sehen (BGHZ 60, 267, 274) [BGH 21.03.1973 - VIII ZR 52/72].

    Zwei Absonderungsrechte aus demselben Gegenstand müssen jedoch notwendig, auch wenn zwischen den sie begründenden Rechten wegen ihrer Verschiedenartigkeit ein Rangverhältnis nicht besteht, in einem bestimmten Rangverhältnis stehen, aus dem sich ergibt, in welcher Reihenfolge die Inhaber der Rechte zur Befriedigung aus dem Gegenstand berechtigt sind (BGHZ 60, 267, 268 [BGH 21.03.1973 - VIII ZR 52/72]/269).

  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 181/94

    Entfernung von Zubehörstücken im Zuge einer Betriebsstillegung

    Die endgültige Stillegung des gesamten auf einem Fabrikgrundstück durchgeführten Betriebes und die damit verbundene Aufhebung der Zubehöreigenschaft der Betriebseinrichtung gehen, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, über die Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft hinaus und führen deshalb nicht zu einer Haftungsfreistellung der bisherigen Zubehörgegenstände (BGHZ 56, 298, 299 f; BGHZ 60, 267, 269 f).
  • BGH, 06.11.1986 - IX ZR 125/85

    Aufklärungspflicht des Notars über den Tatsachenkern des zu beurkundenden

    Denn das wäre bei der damaligen finanziellen Situation des Sicherungsgebers Baaten den Grundpfandgläubigern gegenüber rechtswidrig gewesen; Baaten hätte sich daher ihnen gegenüber nach §§ 1135, 823 BGB schadensersatzpflichtig gemacht (vgl. BGHZ 60, 267, 273) [BGH 21.03.1973 - VIII ZR 52/72].
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 209/03

    Enthaftung von Zubehör durch Stilllegung des Betriebs

    Die Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin bereits vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat gemäß § 1122 Abs. 2 BGB nicht zu einer Enthaftung des Zubehörs geführt, weil sie keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des bis dahin als Betriebsgelände genutzten Grundstücks darstellte (vgl. RGZ 69, 85, 88; BGHZ 56, 298, 299 f; 60, 267, 269; BGH, Urt. v. 30. November 1995 - IX ZR 181/94, ZIP 1996, 223, 224).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 133/97

    Haftung des Konkursverwalters bei Vereitelung des Absonderungsrechtes

    Im Rahmen der Verpflichtung, Absonderungsrechte der am Konkursverfahren Beteiligten zu wahren, obliegt es dem Konkursverwalter, den erzielten Erlös an die vormals absonderungsberechtigten Gläubiger auszukehren (BGH NJW 1973, 997, 999; OLG Nürnberg KTS 1974, 115, 117).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZR 284/02

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • OLG Köln, 01.09.1994 - 18 U 6/94

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Herausgabe von Zubehör

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